A1/A3, A2 oder STS – Welche Drohnenlizenz brauche ich wirklich?

Grundlagen der EU-Drohnenverordnung

Einteilung in offene, spezielle und zertifizierte Kategorien

Die EU-Drohnenverordnung unterteilt den Drohnenbetrieb in drei Hauptkategorien: offen, speziell und zertifiziert. Diese Kategorisierung basiert auf dem Risiko des jeweiligen Einsatzes und regelt die Anforderungen an den Piloten sowie an das Fluggerät. Die offene Kategorie richtet sich an private Nutzer mit geringem Risiko und ist am weitesten verbreitet. Die spezielle Kategorie erfordert bereits eine Genehmigung durch eine zuständige Behörde, da hier komplexere Operationen durchgeführt werden, etwa über Menschenansammlungen oder in kontrollierten Lufträumen. Die zertifizierte Kategorie gilt für Drohneneinsätze mit hohem Risiko, vergleichbar mit der bemannten Luftfahrt, etwa beim Transport gefährlicher Güter oder beim Personenflug.

Bedeutung der Drohnenklassen C0 bis C4

Die Drohnenklassen C0 bis C4 geben Auskunft über die technischen Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten eines Fluggeräts. Diese Klassen sind durch die EU-Verordnung festgelegt und entscheiden maßgeblich darüber, welche Lizenz benötigt wird. C0-Drohnen sind besonders leicht (unter 250 g) und dürfen ohne Lizenz geflogen werden, während C1- bis C4-Drohnen zunehmend strengeren Anforderungen unterliegen. Die Klassifizierung basiert unter anderem auf Gewicht, Sicherheitsfunktionen und Sensorik. Jede Klasse ist an bestimmte Unterkategorien des Betriebs gebunden, die wiederum definieren, wie nah man Menschen kommen darf und welche Schulungen erforderlich sind.

Rolle des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) bei Registrierung und Prüfung

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist in Deutschland die zentrale Behörde für die Umsetzung der EU-Drohnenverordnung. Es ist zuständig für die Registrierung von Drohnenbetreibern sowie für die Ausstellung der erforderlichen Kompetenznachweise. Zudem bietet das LBA die Online-Prüfungen für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 an und verwaltet die Ausstellung des Fernpiloten-Zeugnisses A2. Ohne die Registrierung beim LBA ist der Betrieb vieler Drohnenmodelle rechtlich nicht zulässig. Die Behörde sorgt somit für die Standardisierung der Verfahren und die Einhaltung der EU-weiten Vorschriften.

Welche Drohnenlizenz für welche Drohne?

Drohnen unter 250g: Wann ist keine Lizenz erforderlich?

Drohnen mit einem Abfluggewicht unter 250 Gramm gelten als besonders risikoarm und dürfen in der Regel ohne speziellen Kompetenznachweis betrieben werden. Dies gilt allerdings nur, wenn sie nicht über erweiterte Sensorik wie Kameras verfügen, die personenbezogene Daten erfassen können. Sobald eine Kamera oder andere datenerhebende Technik an Bord ist, greift die Registrierungspflicht für den Betreiber, auch wenn keine Lizenz im klassischen Sinne erforderlich ist. Dennoch sind grundlegende Kenntnisse über Flugregeln, Verbotszonen und Versicherungspflichten auch hier essenziell. Der verantwortungsvolle Umgang mit der Technik bleibt unabhängig vom Gewicht unverzichtbar.

Drohnenklasse C1: EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich

Drohnen der Klasse C1 wiegen zwischen 250 g und 900 g und dürfen in der offenen Kategorie A1 betrieben werden. Voraussetzung hierfür ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3, der durch eine Online-Prüfung beim LBA erworben werden kann. Diese Drohnen dürfen über unbeteiligte Personen hinwegfliegen, jedoch nicht über Menschenansammlungen. Der Kompetenznachweis stellt sicher, dass der Fernpilot grundlegende Regeln, Sicherheitsanforderungen und Verhaltensnormen kennt. Ohne diesen Nachweis ist der legale Betrieb dieser Drohnenklasse nicht erlaubt.

Drohnenklasse C2: EU-Kompetenznachweis A1/A3 und optional A2

Für Drohnen der Klasse C2, die zwischen 900 g und 4 kg wiegen, reicht der EU-Kompetenznachweis A1/A3 alleine nicht mehr aus, wenn man näher an Menschen heranfliegen möchte. Hier ist zusätzlich das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 erforderlich, um in der Unterkategorie A2 operieren zu dürfen. In der offenen Kategorie A3 ist der Betrieb auch mit nur A1/A3 möglich, jedoch mit erhöhtem Sicherheitsabstand zu Menschen. Die Wahl der Lizenz hängt damit direkt vom geplanten Einsatzort und der Nähe zu Personen ab. Wer flexibel und legal in urbanen Gebieten fliegen möchte, kommt um das A2-Zeugnis nicht herum.

Drohnenklasse C3/C4: Nur mit A1/A3 in Unterkategorie A3 erlaubt

Drohnen der Klassen C3 und C4 sind besonders groß oder verfügen nicht über die erforderlichen Sicherheitsfunktionen für den Betrieb nahe an Menschen. Sie dürfen ausschließlich in der Unterkategorie A3 geflogen werden, die einen Mindestabstand von 150 Metern zu Menschen und Wohngebieten vorschreibt. Hierfür reicht der EU-Kompetenznachweis A1/A3 aus. Aufgrund ihres Gewichts und der möglichen Auswirkungen bei Fehlfunktionen gelten bei diesen Drohnen besonders strenge Sicherheitsvorgaben. Wer professionell mit solchen Drohnen arbeiten möchte, sollte den Schritt in die spezielle Kategorie prüfen.

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 im Detail

Voraussetzungen und Gültigkeit

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist die grundlegende Qualifikation für Drohnenpiloten in der offenen Kategorie. Um diesen Nachweis zu erwerben, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. In bestimmten Fällen – etwa im Rahmen von Jugendprojekten – können Ausnahmen gelten, sofern eine Aufsichtsperson vorhanden ist. Der Nachweis ist nach Bestehen der Prüfung für fünf Jahre gültig und muss danach durch eine Wiederholungsprüfung erneuert werden. Es handelt sich hierbei um eine europaweit anerkannte Lizenz, die auch im Ausland gültig ist, sofern dort die EU-Verordnung Anwendung findet.

Inhalte und Ablauf der Online-Prüfung

Die Online-Prüfung zum Erwerb des EU-Kompetenznachweises A1/A3 erfolgt direkt über das Luftfahrt-Bundesamt. Zuvor muss eine verpflichtende Online-Schulung absolviert werden, in der grundlegende Themen wie Luftraumstruktur, Sicherheitsregeln, Datenschutz und Umweltschutz behandelt werden. Die anschließende Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen, von denen mindestens 75 % richtig beantwortet werden müssen. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung mehrmals wiederholt werden. Die Teilnahme ist bequem von zu Hause möglich, wodurch der Zugang zur Lizenz niederschwellig gestaltet wird.

Kosten und Ausstellung durch das LBA

Die Teilnahme an der Online-Schulung und der Prüfung ist in Deutschland derzeit kostenlos. Nach erfolgreicher Absolvierung stellt das LBA den Kompetenznachweis als PDF-Dokument aus, das digital gespeichert oder ausgedruckt mitgeführt werden kann. Eine physische Scheckkarte ist optional, jedoch nicht erforderlich. Die Ausstellung erfolgt automatisiert und meist innerhalb weniger Minuten nach Bestehen der Prüfung. Auch bei Verlust kann der Nachweis über das persönliche LBA-Konto jederzeit erneut heruntergeladen werden.

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 im Überblick

Wann ist das A2-Zeugnis erforderlich?

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 ist dann erforderlich, wenn man Drohnen der Klasse C2 näher als 30 Meter an unbeteiligte Personen heranfliegen möchte. Dieses Zeugnis erweitert die Möglichkeiten deutlich, insbesondere für den urbanen Einsatz oder Inspektionen in Wohngebieten. Ohne A2-Zeugnis darf man diese Drohnen nur in der Unterkategorie A3 nutzen, also mit großem Abstand zu Menschen. Das Zeugnis ist somit ein zentraler Baustein für alle, die professionell oder ambitioniert mit Drohnen arbeiten wollen. Es stellt eine weiterführende Qualifikation dar, die über die Grundkenntnisse des A1/A3-Nachweises hinausgeht.

Theorieprüfung und praktisches Selbststudium

Die Anforderungen für das A2-Zeugnis beinhalten eine Theorieprüfung, die nicht online, sondern vor Ort bei einer anerkannten Prüfstelle abgelegt werden muss. Zusätzlich ist ein praktisches Selbststudium vorgeschrieben, bei dem der Pilot eigenständig Flugerfahrung sammelt und dokumentiert. In der Theorieprüfung werden unter anderem meteorologische Grundlagen, technische Kenntnisse zur Drohnentechnik und Risikobewertung abgefragt. Die Prüfung umfasst rund 30 Fragen, die schriftlich oder elektronisch vor Ort beantwortet werden. Der praktische Teil muss durch eine Selbsterklärung bestätigt werden, in der der Pilot seine Flugpraxis und Sicherheitsvorkehrungen darlegt.

Kosten, Gültigkeit und Anerkennung

Die Kosten für das A2-Zeugnis variieren je nach Prüfstelle, liegen jedoch in der Regel zwischen 50 und 100 Euro. Die Gültigkeit des Zeugnisses beträgt ebenfalls fünf Jahre und kann durch eine erneute Prüfung verlängert werden. Auch das A2-Zeugnis wird EU-weit anerkannt, was insbesondere für gewerbliche Nutzer mit grenzüberschreitenden Einsätzen wichtig ist. Es empfiehlt sich, das Zeugnis zusammen mit dem Kompetenznachweis A1/A3 stets mitzuführen. Durch die Kombination beider Lizenzen erhalten Piloten eine deutlich höhere betriebliche Flexibilität.

Betriebskategorien A1, A2 und A3 verstehen

Unterkategorie A1: Flüge über unbeteiligte Personen

Die Unterkategorie A1 erlaubt den Flug über unbeteiligte Personen, jedoch nicht über Menschenansammlungen. Diese Kategorie ist nur für Drohnen mit sehr geringem Risiko vorgesehen, etwa der Klasse C0 oder C1. Voraussetzung ist mindestens der EU-Kompetenznachweis A1/A3. Flüge dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass bei einem technischen Versagen keine erhebliche Gefahr entsteht. Verantwortungsbewusstsein und genaue Flugplanung sind hier unerlässlich, um ungewollte Zwischenfälle zu vermeiden.

Unterkategorie A2: Flüge in der Nähe von Menschen

Die Kategorie A2 erlaubt Flüge in der Nähe unbeteiligter Personen – allerdings mit einem horizontalen Mindestabstand von 30 Metern. Mit aktiviertem Langsamflugmodus kann dieser Abstand auf 5 Meter reduziert werden. Diese Unterkategorie richtet sich an Drohnen der Klasse C2 mit entsprechendem A2-Zeugnis. Sie ermöglicht den legalen Einsatz in dicht besiedelten Gebieten, etwa für Immobilienfotografie oder Inspektionen. Die Anforderungen an den Piloten sind hier deutlich höher als in A1, da das Risiko entsprechend steigt.

Unterkategorie A3: Flüge mit großem Sicherheitsabstand

In der Unterkategorie A3 dürfen Drohnen ausschließlich in Gebieten betrieben werden, in denen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten – etwa in der freien Natur oder auf Industrieflächen. Der Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten beträgt 150 Meter. Diese Kategorie ist vor allem für größere Drohnen der Klassen C2 bis C4 vorgesehen, die ohne weitergehende Lizenzen genutzt werden sollen. Die Planung solcher Einsätze erfordert genaue Kenntnisse über das Einsatzgebiet und gegebenenfalls Genehmigungen des Grundstückseigentümers.

Sonderfälle und Übergangsregelungen

Bestandsdrohnen ohne Cx-Label

Viele Drohnen, die vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung in Umlauf waren, verfügen nicht über eine offizielle Cx-Klassifizierung. Solche Bestandsdrohnen dürfen weiterhin betrieben werden, allerdings nur in bestimmten Betriebskategorien und unter bestimmten Voraussetzungen. Für Geräte mit einem Gewicht unter 500 g ist bis Ende 2023 der Betrieb in der Unterkategorie A1 erlaubt, sofern der Pilot im Besitz eines A1/A3-Nachweises ist. Schwerere Drohnen ohne C-Kennzeichnung dürfen nur in der Kategorie A3 geflogen werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist gelten für alle Drohnen ohne Klassifizierung strengere Regeln oder eine Nachklassifizierung wird notwendig.

Nachklassifizierung älterer Drohnen

Die Nachklassifizierung von Bestandsdrohnen ist theoretisch möglich, setzt jedoch voraus, dass der Hersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren nachträglich durchführt. In der Praxis ist dies jedoch selten, da es mit hohem Aufwand verbunden ist und viele Hersteller ältere Modelle nicht mehr unterstützen. Nutzer solcher Drohnen müssen sich daher darauf einstellen, sie langfristig nur noch eingeschränkt oder ausschließlich in der speziellen Kategorie einsetzen zu können. Wer rechtssicher und flexibel bleiben möchte, sollte mittelfristig in ein Cx-zertifiziertes Modell investieren. Eine professionelle Beratung vor dem Kauf kann helfen, spätere Einschränkungen zu vermeiden.

Drohnen mit Kamera unter 250g: Registrierungspflicht beachten

Auch wenn Drohnen unter 250 g grundsätzlich lizenzfrei betrieben werden dürfen, gilt dies nicht uneingeschränkt. Sobald die Drohne mit einer Kamera oder anderen Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet ist, greift die Registrierungspflicht für den Betreiber. Die Registrierung muss beim Luftfahrt-Bundesamt erfolgen und umfasst unter anderem die Angabe von Kontaktdaten sowie eine eID, die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss. Diese Vorschrift dient dem Datenschutz und der Nachvollziehbarkeit im Falle eines Vorfalls. Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert Bußgelder und ein Flugverbot.

Weitere rechtliche Anforderungen

Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber beim LBA

Jeder Betreiber einer Drohne, die entweder über Sensorik zur Datenerfassung verfügt oder mehr als 250 g wiegt, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Dabei ist es unerheblich, ob die Drohne gewerblich oder privat genutzt wird. Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine elektronische Identifikationsnummer (eID), die verpflichtend an jeder Drohne angebracht werden muss. Diese Maßnahme ermöglicht im Falle eines Unfalls oder Regelverstoßes eine eindeutige Zuordnung. Die Registrierung erfolgt online und ist fünf Jahre gültig.

Gesetzliche Pflicht zur Drohnen-Haftpflichtversicherung

Unabhängig vom Gewicht oder der Nutzung ist für jede Drohne in Deutschland eine gültige Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung muss Schäden abdecken, die durch den Betrieb der Drohne Dritten entstehen können. Viele private Haftpflichtversicherungen schließen Drohnen ausdrücklich aus, weshalb eine spezielle Drohnenversicherung notwendig ist. Für gewerbliche Nutzung gelten darüber hinaus meist höhere Deckungssummen. Der Versicherungsnachweis sollte bei jedem Flug mitgeführt werden, um bei Kontrollen handlungsfähig zu sein.

Drohnenführerschein im Scheckkartenformat: Optional, aber praktisch

Obwohl der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das A2-Zeugnis digital gültig sind, entscheiden sich viele Piloten für den Drohnenführerschein im Scheckkartenformat. Diese Karte wird von zertifizierten Anbietern erstellt und ist nicht verpflichtend, bietet jedoch im Einsatz Vorteile. Sie ist robust, kompakt und enthält alle relevanten Informationen auf einen Blick. Bei Kontrollen oder Einsätzen im Ausland kann sie als sichtbares Dokument zur Legitimation dienen. Die Ausstellung erfolgt in der Regel kostenpflichtig, ist aber rechtlich nicht notwendig.

Fliegen in der speziellen Kategorie

Was ist die spezielle Kategorie?

Die spezielle Kategorie umfasst alle Drohnenoperationen, die nicht unter die offene Kategorie fallen, jedoch noch kein Zertifizierungsverfahren wie bei bemannten Luftfahrzeugen erfordern. Dazu zählen unter anderem Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS), in dicht besiedelten Gebieten oder in der Nähe kritischer Infrastrukturen. Für diese Einsätze ist eine vorherige Betriebsgenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Die Genehmigung basiert auf einer sogenannten SORA (Specific Operations Risk Assessment), die das Risiko systematisch bewertet. Diese Kategorie ist insbesondere für professionelle Anwendungen vorgesehen.

Standardszenarien STS-01 und STS-02

Um die Genehmigung für bestimmte Einsätze in der speziellen Kategorie zu erleichtern, hat die EU-Kommission zwei Standardszenarien definiert: STS-01 und STS-02. STS-01 beschreibt Sichtflug-Einsätze in kontrollierten städtischen Umgebungen, während STS-02 für Flüge außerhalb der Sichtweite in ländlichen Gebieten gilt. Wer sich an diese Standardszenarien hält, kann eine vereinfachte Genehmigung erhalten, sofern er über die notwendige Ausbildung verfügt. Dazu zählt unter anderem ein anerkanntes Fernpiloten-Zeugnis für die spezielle Kategorie. Die Nutzung dieser Standards kann erheblichen bürokratischen Aufwand ersparen.

Voraussetzungen und zusätzliche Schulungen

Für die Durchführung von Operationen in der speziellen Kategorie sind weiterführende Qualifikationen erforderlich. Neben dem A2-Zeugnis wird oft eine zusätzliche theoretische und praktische Schulung verlangt, die von anerkannten Schulungseinrichtungen durchgeführt wird. Diese Schulungen orientieren sich am gewählten Szenario und umfassen sowohl Technik als auch rechtliche Rahmenbedingungen. Auch das Risikomanagement und der Umgang mit Notfallsituationen sind Teil der Ausbildung. Ohne diese Schulungen und eine behördliche Genehmigung ist der Betrieb in der speziellen Kategorie nicht zulässig.

Fazit: So finden Sie die richtige Drohnenlizenz

Entscheidungsfaktoren: Gewicht, Klasse, Einsatzort

Die Wahl der richtigen Drohnenlizenz hängt maßgeblich von drei Faktoren ab: dem Gewicht der Drohne, ihrer technischen Klassifizierung (C0–C4) und dem geplanten Einsatzort. Leichte Drohnen unter 250 g benötigen meist keine Lizenz, unterliegen jedoch bei Kameraausstattung der Registrierungspflicht. Für mittlere Klassen wie C1 oder C2 ist mindestens der A1/A3-Nachweis erforderlich, bei C2 oft zusätzlich das A2-Zeugnis. Der Einsatzort entscheidet über die nötige Unterkategorie: A1 für belebte Zonen, A3 für abgelegene Flüge. Diese Kombination ist entscheidend für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Übersicht: Welche Lizenz für welche Drohne?

C0 (<250g, ohne Kamera): Keine Lizenz, keine Registrierung. C0 (<250g, mit Kamera): Registrierung, aber keine Lizenz. C1 (250–900g): A1/A3-Nachweis erforderlich. C2 (900g–4kg): A1/A3 und ggf. A2-Zeugnis je nach Einsatz. C3/C4 (bis 25kg): A1/A3-Nachweis, nur in A3 erlaubt. Ohne Cx-Klassifizierung: Nur in Übergangsfristen oder A3, ggf. spezielle Kategorie. Diese Übersicht zeigt auf einen Blick, welche Qualifikationen notwendig sind. Sie bietet eine hilfreiche Orientierung, vor allem für Neueinsteiger oder beim Kauf einer neuen Drohne.

Tipps für Hobby- und Berufspiloten

Für Hobby-Piloten empfiehlt es sich, frühzeitig den A1/A3-Nachweis zu absolvieren, um auch bei zukünftigen Drohnenkäufen flexibel zu bleiben. Wer häufiger in städtischen Gebieten fliegen möchte, sollte zusätzlich in das A2-Zeugnis investieren. Berufspiloten sollten stets die Anforderungen der speziellen Kategorie im Blick behalten, insbesondere bei gewerblichen Aufträgen oder komplexen Einsätzen. Eine gute Versicherung, regelmäßige Updates zur Gesetzeslage und die Nutzung von Flug-Apps zur Luftraumüberwachung sind unerlässlich. Der Drohnenflug ist ein faszinierendes Feld – wer informiert und vorbereitet ist, fliegt sicher und legal.